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Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gültig ab 1.1.2008
Versand
- Die Lieferung erfolgt bei einem Auftragswert ab € 218,00 netto frei Haus innerhalb Österreichs. Bei Auftragswerten unter € 218,00 liefern wir- soweit nicht anders vereinbart - unfrei ab Werk Steinhaus bei Wels.
- Bei Express- und Eilpostsendungen, soweit sie vom Besteller gewünscht und verlangt werden, berechnen wir die Mehrkosten.
- Der Mindest – Auftragswert beträgt € 75,00 excl. gesetzl. Mwst.
Preis
- Alle Lieferungen werden zu der jeweils gültigen Preisliste berechnet, Teillieferungen sind zulässig.
- Sonderanfertigungen werden in Regie zu den jeweils aktuellen Sätzen und Rohmaterialpreisen kalkuliert.
Mängelrüge
- Offensichtliche Mängel, insbesondere Stückzahlabweichungen, sind uns innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, andere Mängel unverzüglich nach Feststellung derselben schriftlich mitzuteilen.
- Wir behalten uns ausdrücklich vor, mangelhafte Waren nachzubessern oder auszutauschen.
Zahlungsziel
- Unsere Rechnungen sind - so nicht anders vereinbart - zahlbar innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto oder innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto.
- Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu fordern.
- Wir behalten uns vor, weitere Lieferungen vom Ausgleich fälliger Fakturen abhängig zu machen, ohne dass bestehende Lieferabkommen erlöschen.
- Im Falle des Zahlungsverzuges trägt der Schuldner/Beklagte die vorprozessualen Kosten.
Eigentumsvorbehalt
- Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, also auch aus vorhergehenden Lieferungen, unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.
- Der Besteller ist dann nicht zur Weiterveräußerung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren berechtigt, wenn er einer Vertragsbedingung seines Abnehmers zustimmt, der zufolge Kaufpreisforderungen gegen seinen Abnehmer nicht abgetreten werden dürfen.
- Der Besteller bleibt jedoch berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Schuldner der an uns abgetretenen Forderung und deren Betrag mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
- Wir sind berechtigt, im Falle nicht fristgerechter Zahlung einer Kaufpreisrate vom Liefervertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf. Nach Erklärung des Rücktritts sind wir berechtigt, die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren in eigenen Besitz zu nehmen und aus den Geschäftsräumen des Bestellers zu entfernen, soweit der Besteller Zahlung nicht leisten kann. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Besteller gewährt uns oder unseren Beauftragten während der Geschäftsstunden Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen, um überprüfen zu können, ob die noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vorhanden ist.
- Dies gilt auch, wenn Schecks oder Wechsel, die vom Besteller ausgegeben oder akzeptiert worden sind, gegenüber dem Lieferanten oder Dritten mangels Deckung nicht eingelöst wurden.
Einkaufsbestimmungen des Bestellers
- Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
- In „Allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen“ unserer Kunden ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen, die Zession von Forderungen betreffenden Vertragsbedingungen, gelten als nicht geschrieben!
Erfüllungsort und Gerichtsstand
- a)Erfüllungsort und Gerichtsstand ist WELS, Österreich. Für die vertraglichen Beziehungen gilt materielles österreichisches Recht ohne die Regelungen des UN - Kaufrechtsabkommens.

